Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Vigny Ngakanou / VJ Production, nachfolgend „Auftragnehmer“, und den Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“, über die Erstellung von Hochzeitsfilmen, Hochzeitsvideos, nachträglichen Hochzeitsvideoshootings und vergleichbaren Videoproduktionen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich oder in Textform bestätigt, zum Beispiel per E-Mail oder Nachricht, oder die vereinbarte Anzahlung leistet.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform, zum Beispiel per E-Mail.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls zusätzlich vereinbarten Leistungen.
Die Begleitdauer am Veranstaltungstag richtet sich nach dem gebuchten Paket. Beginn- und Endzeiten werden nach Absprache festgelegt.
Zusatzleistungen, zum Beispiel zusätzliche Stunden, Drohnenaufnahmen, Social-Media-Reels, Express-Lieferung oder weitere Filmversionen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist in der künstlerischen Gestaltung frei, insbesondere bei Kameraarbeit, Schnitt, Farblook, Musikauswahl, Szenenauswahl und Dramaturgie, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Drohnenaufnahmen
Drohnenaufnahmen sind nur möglich, wenn Wetter, Sicherheitslage und rechtliche Vorgaben dies erlauben. Dazu gehören insbesondere Flugverbotszonen, behördliche Auflagen, Vorgaben der Location und die Sicherheit von Personen und Sachen.
Ist ein Drohneneinsatz aus rechtlichen, wetterbedingten, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht möglich, entsteht daraus kein Anspruch auf eine Leistungserweiterung. Ein separat berechnetes Drohnen-Add-on wird in diesem Fall nach Absprache gutgeschrieben oder durch eine gleichwertige Alternative ersetzt, sofern möglich.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere Zeitplan, wichtige Programmpunkte, Ansprechpartner vor Ort, Adressen, Location-Informationen und besondere Wünsche.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass notwendige Zugänge, Erlaubnisse und Drehgenehmigungen, zum Beispiel bei Location, Standesamt, Kirche, freier Trauung oder Veranstalter, rechtzeitig vorliegen.
Verzögerungen, Mehraufwand oder Einschränkungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, können zu Lieferverzögerungen oder zusätzlichen Kosten führen.
6. Einschränkungen vor Ort
Werden Aufnahmen durch Vorgaben von Locations, Behörden, Geistlichen, Veranstaltern oder sonstigen Dritten eingeschränkt oder untersagt, liegt dies außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz besteht insoweit nicht, sofern der Auftragnehmer die Einschränkung nicht zu vertreten hat.
7. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises fällig. Der Termin ist erst nach Eingang der Anzahlung verbindlich reserviert.
Der Restbetrag ist spätestens vor Lieferung des finalen Films fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Reisekosten
Anfahrten im Umkreis von 50 km ab Standort Witten sind inklusive. Ab 50 km können 0,50 € pro gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückfahrt berechnet werden.
Parkgebühren, Maut, Übernachtungskosten oder vergleichbare notwendige Reisekosten können zusätzlich berechnet werden, sofern sie anfallen. Bei weiter Anreise erfolgt eine vorherige Abstimmung.
8. Lieferung, Abnahme und Feinschliff
Lieferzeit
Die reguläre Lieferzeit beträgt je nach Paket und Auftragsumfang in der Regel 6 bis 12 Wochen nach dem Veranstaltungstag, sofern keine höhere Gewalt oder vom Auftraggeber verursachte Verzögerungen vorliegen.
Eine Express-Lieferung ist nach Verfügbarkeit und gegen Aufpreis möglich.
Lieferung
Die Auslieferung des finalen Films erfolgt in der Regel über eine private Online-Videogalerie oder einen vergleichbaren digitalen Bereitstellungsweg. Der Auftraggeber kann den Film dort ansehen und, sofern angeboten, herunterladen.
Für die dauerhafte Verfügbarkeit und technische Funktionsfähigkeit externer Drittanbieter kann der Auftragnehmer keine Haftung übernehmen. Bei Störungen bemüht sich der Auftragnehmer um eine zumutbare alternative Bereitstellung.
Abnahme
Der Auftraggeber erhält eine Vorschau zur finalen Abstimmung. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung, gilt der Film als abgenommen, sofern der Auftraggeber zuvor ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde.
Feinschliff-Runden
Je nach Paket sind eine oder mehrere Feinschliff-Runden enthalten. Feinschliff umfasst kleinere Anpassungen, zum Beispiel geringfügiges Kürzen oder Verlängern, Reihenfolge einzelner Szenen oder kleine Musikanpassungen.
Ein vollständiger Neu-Schnitt, grundlegende Stiländerungen oder Änderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sind nicht enthalten und können nach Aufwand gesondert angeboten werden.
Archivierung
Rohmaterial und Projektdateien werden nach Lieferung in der Regel für 6 Monate aufbewahrt. Eine längere Archivierung ist nur nach gesonderter Vereinbarung möglich. Nach Ablauf der Frist kann das Material gelöscht werden.
9. Terminverschiebung und Stornierung
Terminverschiebung
Eine Terminverschiebung ist bis 90 Tage vor dem Termin kostenfrei möglich, sofern der Auftragnehmer am Ersatztermin verfügbar ist.
Ist kein Ersatztermin möglich oder erfolgt die Verschiebung später, kann die Anzahlung als Ausfallgebühr einbehalten werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Stornierung durch den Auftraggeber
Bei Stornierung kann der Auftragnehmer eine angemessene Ausfallentschädigung verlangen. Dabei werden ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Vergabe des Termins berücksichtigt.
Sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann, gelten als pauschalierter Schadensersatz:
- bis 90 Tage vor dem Termin: 20 % des Gesamtpreises, mindestens 100 €
- 89 bis 30 Tage vor dem Termin: 50 % des Gesamtpreises
- weniger als 30 Tage vor dem Termin: 80 % des Gesamtpreises
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Höhere Gewalt und Ausfall
Kann der Auftragnehmer die Leistung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger unvorhersehbarer und nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin oder geeigneter Ersatz angeboten.
Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, sofern der Auftragnehmer den Ausfall nicht zu vertreten hat.
10. Nutzungsrechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung das einfache, nicht-exklusive Nutzungsrecht zur privaten, nicht-kommerziellen Nutzung des finalen Films.
Dazu gehört insbesondere das private Ansehen, Speichern und Teilen mit Familie und Freunden.
Eine kommerzielle Nutzung, zum Beispiel für Werbung, Unternehmenskanäle, bezahlte Veröffentlichungen oder monetarisierte Inhalte, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
11. Portfolio-Nutzung und Veröffentlichung
Eine Veröffentlichung des Films oder von Teilen daraus zu Portfolio-, Referenz- oder Werbezwecken, zum Beispiel auf der Website oder auf Social Media, erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers.
Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Nach Widerruf entfernt der Auftragnehmer die betreffenden Inhalte innerhalb angemessener Frist von den eigenen Kanälen, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist.
12. Musik und Urheberrecht
Der Auftragnehmer verwendet lizenzierte Musik oder Musik, die für die vorgesehene Nutzung rechtssicher einsetzbar ist.
Musiklizenzen können Nutzungsbeschränkungen enthalten, zum Beispiel für private Nutzung, öffentliche Veröffentlichung oder Social-Media-Plattformen. Der Auftraggeber wird hierauf hingewiesen, soweit dies für die Nutzung des Films relevant ist.
Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich einen bestimmten Song, ist eine Nutzung nur möglich, wenn die Rechte dafür rechtssicher vorliegen. Eine Rechteklärung durch den Auftragnehmer erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
13. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
Technische Störungen, Ausfälle von Streaming-, Hosting- oder Galerie-Diensten Dritter oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers begründen keine weitergehenden Ansprüche, sofern der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, Witten.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Zuletzt aktualisiert: 05.2026